AGB

Behandlungsvertrag über Hebammenhilfe und Geburtshilfe

Zwischen

Hebammenpraxis Babyexpress Reinert und Partnerinnen, Wilhelm-Heinrich-Str. 33, 66564 Ottweiler

(nachfolgend Hebamme genannt)

und

der unterzeichnenden Patientin, dokumentiert über das System Hebamio (nachfolgend Leistungsempfängerin genannt)

Ja, ich nehme die Dienste der freiberuflichen Hebamme in Anspruch und beziehe von ihr die erforderlichen Hebammenleistungen. Die Leistungen erfolgen auf Grundlage des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach §134a SGB V, der zwischen den Berufsverbänden der Hebammen und dem GKV-Spitzenverband geschlossen wurde. Die Hebammen sind eigenverantwortlich, im eigenen Namen und auf eigene Rechnung tätig.

Folgende Leistungen sind Bestandteil dieser Vereinbarung:

Schwangerschaft und Wochenbett:

  • Beratung der Schwangeren: durch die Krankenkasse begrenzt auf 12 Kontakte, unabhängig davon, ob die Beratung im direkten, im fernmündlichen Kontakt oder per Kommunikationsmedium geschieht (SMS, E-Mail, WhatsApp). Es obliegt der Hebamme Beratungen, die über die 12 Kontakte hinausgehen privat in Rechnung zu stellen (siehe Wahlleistungen).
  • Individuelle Basisdatenerhebung und Leistungsauskunft (pro Schwangerschaft nur 1x abrechnungsfähig)
  • Individuelles Vorgespräch (pro Schwangerschaft nur 1x abrechnungsfähig)
  • Vorsorgeuntersuchung der Schwangeren
  • Hilfeleistung bei Schwangerschaftsbeschwerden oder bei Wehen
  • CTG-Überwachung
  • Geburtsvorbereitung : siehe Absatz "Teilnahme am Geburtsvorbereitungskurs"
  • aufsuchende Wochenbettbetreuung (bis 10. Tag nach der Geburt max. 20 Kontakte, bis 12 Wochen nach der Geburt max. 16 weitere Kontakte)
  • nicht aufsuchende Wochenbettbetreuung (Wöchnerin besucht die Hebamme, z.B. in der Praxis)
  • Hilfe bei Still- und Ernährungsschwierigkeiten des Kindes (8 Beratungstermine – Besuche oder telefonisch bis zum     Ende des 9. Monats bzw. bis zum Abstillen beim muttermilchernährten Säugling)
  • Rückbildungskurse : siehe Absatz " Teilnahme am Rückbildungskurs"

 

 

 

 

Geburtshilfe

  1. Hilfe bei der Geburt eines Kindes als Dienst-Beleghebamme in der Marienhausklinik St. Josef-Kohlhof
  2. 24-Std.-Rufbereitschaft (über Bereitschaftsplan geregelt, aktuelle Version immer auf unserer Homepage hebammen-ottweiler.de zu finden)

Die Rufbereitschaft für die Geburtsbegleitung beginnt acht Wochen vor dem errechneten Termin und endet mit der Geburt.

Kann die Hebamme aus wichtigem Grund (z.B. Vorgabe des GKV 1:2 Betreuung) die Hilfeleistung nicht erbringen, ist sie berechtigt eine andere Hebamme hinzuzuziehen und die Betreuung der Leistungsempfängerin in deren Hände zu legen. Ebenso sorgt die Hebamme für eine angemessene Wochenbettbetreuung und wird, wenn sie diese nicht selbst erbringen kann den Kontakt zu einer Kollegin herstellen.

Wahlleistungen/Privatrechnungen:

Private Rechnungen der Hebamme an Selbstzahlerinnen sind innerhalb der gesetzlichen Frist von 30 Tagen zu zahlen, unabhängig von der Erstattungsdauer durch die Krankenkasse oder die Beihilfestelle (§ 286 Abs. 3 BGB). Hinweis: Die zahlreichen Tarife der privaten Krankenversicherungen unterscheiden sich beim Leistungsumfang und der Höhe der Hebammenhilfe erheblich. Die Hebamme hat keinerlei Kenntnis über den Inhalt der verschiedenen Versicherungstarife. Die Gebühren entsprechen der gültigen Hebammen-Privatgebührenordnung. Die Leistungsempfängerin ist zur fristgerechten Zahlung verpflichtet, unabhängig von der Erstattung ihrer Krankenversicherung bzw. der Beihilfe.

Falls die Inanspruchnahme der Hebamme nach Art, Häufigkeit, Umfang und zeitlicher Einordnung die umschriebenen Leistungen des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe übersteigt, erklärt sich die Leistungsempfängerin bereit, die Kosten hierfür zu übernehmen (dies gilt auch, wenn Leistungen bereits durch eine andere Hebamme erschöpfend abgerechnet wurden). Gleiches gilt für außerordentlich anfallende Wegegelder, sofern diese nicht von der Krankenkasse der Leistungsempfängerin übernommen werden. Die Hebamme erstellt für diese Leistungen eine Privatrechnung.

Bei Kassenversicherten, bei denen keine gültige Mitgliedschaft bei der angegebenen Krankenkasse besteht, werden die Hebammenleistungen ebenfalls privat in Rechnung gestellt.

Dies gilt auch für individuelle Leistungen, die grundsätzlich nicht durch die Kostenträger erstattet werden.

Folgende individuellen Leistungen können auf Wunsch von der Hebamme erbracht werden:

  • Aku-Taping/Akupunktur zur Geburtsvorbereitung , 10 €/Taping oder Akupunktur
  • Kinesio-Tape bei Schwangerschaftsbeschwerden, Kosten je nach Größe 0,50€/ Kästchen
  • Cross-Tape, 0,50€/Stück
  • Lasertherapie zur Unterstützung der Wundheilung (Wunde Brustwarzen, Dammnaht, Hämorrhoiden,...) 2€/min., bzw. lt. einzusehender Preisliste
  • EMH ( Effektive manuelle Hilfe)

 

Haftung

Jede Hebamme haftet eigenständig für Leistungen der Hebammenhilfe im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Für die Tätigkeit jeder Hebamme im Rahmen dieses Vertrages besteht eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer angemessenen Deckungssumme. Sofern eine Ärztin/ein Arzt hinzugezogen wird, entsteht zu dieser/zu diesem ein eigenständiges Vertragsverhältnis. Die Hebamme haftet nicht für die ärztlichen und ärztlich veranlassten Leistungen. Die Hebamme haftet ebenfalls nicht für die Leistungen und die Organisation der Marienhausklinik St. Josef Kohlhof.

 

Datenschutz und Schweigepflicht

Im Rahmen dieser Dienstleistung werden personenbezogene Daten der Leistungsempfängerin wie auch der (geborenen/ungeborenen) Kinder von der Hebamme als verantwortliche Stelle erhoben, verarbeitet und genutzt. Neben Angaben zur Person und Versicherungsdaten gehören hierzu insbesondere die für die Behandlung notwendigen medizinischen Befunde. Ein Umgang mit diesen Daten erfolgt stets unter Beachtung der jeweiligen datenschutzrechtlichen Regelungen., siehe auch Infoblatt DSGVO und zugehörige Einverständniserklärung.

Eine Weitergabe der jeweils notwendigen Daten erfolgt lediglich

  • bei Hinzuziehung einer Ärztin/eines Arztes für die Mit- und Weiterbehandlung, wenn dies medizinisch notwendig ist.
  • bei Übergabe an eine weiterbetreuende Hebamme.
  • bei Übergabe an eine vertretende Hebamme.
  • bei der Abrechnung mit dem jeweiligen Kostenträger, sei es direkt oder über eine Abrechnungsstelle.
  • bei Kostenübernahmeanträgen beim zuständigen Sozialamt.
  • bei Zusammenarbeit mit dem zuständigen Jugendamt.

Mit der Weitergabe meiner Daten (wie oben beschrieben) erkläre ich mich durch die Unterzeichnung des Behandlungsvertrags ausdrücklich einverstanden.

Für die Abrechnung über eine Abrechnungsstelle erhalte ich noch eine gesonderte Vereinbarung.

 

Kündigung des Vertrages

Eine Kündigung des Vertrages ist jederzeit möglich, sie bedarf der Schriftform.

Die Hebamme behält sich vor den Vertrag aus besonderen Gründen fristlos zu kündigen. Dies können Unzuverlässigkeit der Leistungsempfängerin (erscheint mehrmals nicht zu einem Termin ohne Absage oder triftigen Grund) sein oder wenn eine vertrauensvolle Zusammenarbeit nicht oder nicht mehr gegeben ist. In diesem Falle bietet die Hebamme der Leistungsempfängerin ein klärendes Gespräch an, sollte das Angebot nicht wahrgenommen

oder gewünscht sein, endet der Vertrag. Dies bedarf ebenfalls der Schriftform durch die Hebamme.

Einwilligungserklärung zur Übermittlung Personen- und Behandlungsbezogener Daten durch die Hebmme an eine Abrechnungsstelle

Die Leistungsempfängerin stimmt mit ihrer Unterschrift ausdrücklich der Datenweitergabe der erforderlichen Daten (wie z.B. Name, Anschrift, Geburtsdatum, Leistungsangaben, Versichertendaten) an eine Abrechnungsstelle zum Zwecke der Abrechnung zu.

Die möglichen Abrechnungsstellen sind die PVS Mosel-Saar, Hebrech, AZH, hebset

Diese Abrechnungsstellen verarbeiten die übermittelten Daten zum Zweck der Abrechnung der erbrachten Leistungen gegenüber dem Kostenträger/ der Selbstzahlerin nach geltenden Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie nach den jeweils geltenden Vorschriften der Datenschutzgesetze des Bundes und der Länder.

 

Sonstige Regelungen

  1. Termine, die nicht mindestens 24 Std vorher abgesagt werden, werden von derjenigen Hebamme in Rechnung gestellt mit der der Termin vereinbart war. Die Rechnungsstellung erfolgt in Form einer Privatrechnung mit dem 1,0-fachen Satz. Es wird die Leistung abgerechnet, die bei dem Termin stattgefunden hätte (z.B. „Hilfe bei Schwangerschaftsbeschwerden“, „Wochenbettbetreuung“, „Beratung bei Still- und Ernährungsproblemen“,...). Im Falle einer Erkrankung bitten wir um Vorlage eines entsprechenden ärztlichen Attestes.

2 .Ich kann eine der folgenden Leistungen aus dem Angebot der Hebamme in Anspruch nehmen:

□     Schwangerschaftsbetreuung  und Geburtsbegleitung,

       NS extern von _____________________________________       

□     Schwangerschaftsbetreuung, Geburtsbegleitung und Wochenbettbetreuung

□     Schwangerschafts- und Wochenbettbetreuung mit einer Partnerin des Teams

        vereinbart, wegen Wohnortnähe oder persönlicher Bekanntschaft

        Name der Hebamme ________________________________

□     nur Wochenbettbetreuung

□     nur Kursteilnahme

 

Teilnahme am Geburtsvorbereitungskurs

Die Hebammenpraxis Babyexpress bietet in regelmäßigen Abständen Geburtsvorbereitungskurse an.

Die Kurse umfassen die Themen: 1.Schwangerschaftsbeschwerden, Mutterpass, Wehen, Atmung (Atemübungen), 2.Geburtsphasen, Schmerzmittel, 3. Wochenbett, 4.Stillen und Säuglingsernährung.

Es werden Präsenzkurse und bei Bedarf Onlinekurse angeboten. Es sind abgschlossene Kurse, die im Vorfeld einer verbindlichen Anmeldung bedürfen. Der Kurs findet an 4 Terminen statt und die Dauer beträgt jeweils  2-2,5 Std je Termin. Die Anwesenheit des Partners ist zu den Themen Geburt,  Wochenbett, Stillen und Säuglingsernährung (2.,3. und 4. Kursstunde) ausdrücklich erwünscht.

Die Kursgebühren werden von der gesetzlichen Krankenkasse der Leistungsempfängerin übernommen und direkt mit ihr abgerechnet. Bei Privatversicherten wird die von der Abrechnungsstelle erstellte Rechnung an die Leistungsempfängerin versandt und muss von ihr bei der Krankenkasse eingereicht werden. Unabhängig von der Art der Krankenversicherung können versäumte Stunden nicht nachgeholt werden. Da die Kursstunden aufeinander aufbauen, ist es der Hebamme nicht möglich, den freien Platz anderweitig zu besetzen. Daher müssen die Kosten bei Nichterscheinen von der Leistungsempfängerin selbst getragen werden. Die Rechnungststellung erfolgt über die Abrechnungsstelle in Form einer Privatrechnung mit dem 1,0-fachen Satz. Einzig akzeptierte Entschuldigung ist die stationäre Behandlung oder ein ärztliches Attest, sofern die Leistungsempfängerin erkrankt ist.

Wir erheben eine Partnergebühr von 50,00 €, unabhängig von der Anzahl der teilgenommenen Stunden. Die Abrechnung erfolgt nach Beendigung des Kurses über die PVS. Die Rechnung kann bei der Krankenkasse eingereicht werden, wird jedoch nicht von allen Kassen erstattet.

Die verbindliche Kursanmeldung kann bei jeder Kollegin oder bei der Praxiskoordinatorin Manuela Baum erfolgen. Sollten mehr Anmeldungen eingehen als Kursplätze vorhanden sind, entscheidet das Anmeldedatum über die Kursteilnahme, nicht der Entbindungstermin. Die verbindliche Anmeldung wird per e-mail bestätigt.

Eine ordentliche Abmeldung ist bis maximal zwei Wochen vor Kursbeginn möglich und bedarf der Schriftform (e-mail oder postalisch). Auch die ordentliche Abmeldung wird per E-Mail bestätigt.

 

Infoblatt über die Teilnahme Rückbildungskurs

Die Hebammenpraxis Babyexpress bietet in regelmäßigen Abständen Rückbildungskurse an.

Die Kurse umfassen: Stärkung und Stabilisierung des Beckenbodens, des unteren Rücken und des Bauches, leichtes Konditionstraining und Stärkung der Körpermitte

Es werden Präsenzkurse und bei Bedarf Onlinekurse angeboten. Es sind abgschlossene Kurse, die im Vorfeld einer verbindlichen Anmeldung bedürfen. Der Kurs findet an 8 Terminen statt und die Dauer beträgt jeweils 75 min. je Termin. Die Babys sind  im Mittwoch und im Freitag Kurs herzlich willkommen.

Die Kursgebühren werden von der gesetzlichen Krankenkasse der Leistungsempfängerin übernommen und direkt mit ihr abgerechnet. Bei Privatversicherten wird die von der Abrechnungsstelle erstellte Rechnung an die Leistungsempfängerin versandt und muss von ihr bei der Krankenkasse eingereicht werden. Unabhängig von der Art der Krankenversicherung können versäumte Stunden nicht nachgeholt werden. Da die Kursstunden aufeinander aufbauen, ist es der Hebamme nicht möglich, den freien Platz anderweitig zu besetzen.

Online Kurs:

Die Kosten bei Nichterscheinen müssen  von der Leistungsempfängerin selbst getragen werden. Die Rechnungserstellung erfolgt über die Abrechnungsstelle in Form einer Privatrechnung mit 10 Euro pro Kursstunde.  Einzig akzeptierte Entschuldigung ist die stationäre Behandlung oder ein ärztliches Attest, sofern die Leistungsempfängerin erkrankt ist.

Präsenzkurs:

Bei einem Präsenzkurs, wird von jeder Teilnehmerin ,eine Kaution in Höhe von 80 Euro erhoben. Die Kaution wird in der ersten Stunde in bar an die Kursleitung bezahlt.

Für jede Stunde die, wie oben bei Online Kurs aufgeführt ist, nicht wahrgenommen wird ,werden von der Kursleitung 10 Euro von der Kaution, als Verdienstausgleich, einbehalten.

Die Kaution , mit oder ohne Abzüge, wird in der letzten Stunde an die Kursteilnehmerin zurückbezahlt.

Die verbindliche Kursanmeldung kann bei  jeder Kollegin, Susanne Senz oder bei der Praxiskoordinatorin Manuela Baum erfolgen. Sollten mehr Anmeldungen eingehen als Kursplätze vorhanden sind, entscheidet das Anmeldedatum über die Kursteilnahme. Die verbindliche Anmeldung wird per e-mail bestätigt.

Eine ordentliche Abmeldung ist bis maximal eine Wochen vor Kursbeginn möglich und bedarf der Schriftform (e-mail oder postalisch). Auch die ordentliche Abmeldung wird per E-Mail bestätigt.

Wir hoffen alle notwendigen Informationen zur Verfügung gestellt zu haben und freuen uns auf die Anmeldung.

 

Mit dem Inhalt dieser Vereinbarung und den allgemeinen Vertragsbedingungen der Hebamme bin ich ausdrücklich einverstanden. Die allgemeinen Vertragsbedingungen der Hebamme gelten bereits durch die Anerkennung der AGBs als vereinbart. Mit meiner Unterschrift bestätige ich diese Anerkennung. Sind einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen des Vertrages. Änderungen dieser Vereinbarungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform.