Einwilligungserklärung zur Datenverwaltung 04/2023
Ich bin einverstanden, dass durch die Hebammen der Hebammenpraxis Babyexpress Reinert & Partnerinnen
meine Daten zu folgenden Zwecken erhoben, verarbeitet und genutzt werden:
Zur Pflege der Kontaktdaten, der Erfüllung des Behandlungsvertrags, zur Abrechnung erbrachter Leistungen mit Krankenkassen, Abrechnungsstellen oder Ihnen selbst als Privatversicherte, zur Betreuungs- Dokumentation und Erstellen von Übergabeprotokollen oder Arztbriefen.
Zu diesen Zwecken können Ihre Daten an den überweisenden Arzt, die Krankenkasse und/oder die Abrechnungsfirma weitergegeben oder übermittelt werden. Dort werden diese ebenfalls zu folgenden Zwecken verarbeitet: Zur Pflege der Kontaktdaten, zur Abrechnung erbrachter Leistungen mit Krankenkassen oder ihnen als Privatpatient, zur Dokumentation der Betreuung oder Leistungserbringung.
Ich bin darauf hingewiesen worden, dass
Ich bin damit einverstanden, dass ich per Email Kursbestätigungen und kursbezogene Informationen erhalte.
Ich bin damit einverstanden, dass ich bei Teilnahme an einem Online-Kurs oder einer Videotelefonie –als Ersatz für Termine in der Hebammenpraxis oder Hausbesuch- mit der dafür notwendigen Datenübermittlung und Nutzung einverstanden bin. Im Falle eines Online-Kurses bin ich mit der Zuschaltung der anderen Kursteilnehmer einverstanden.
Zur Kontaktaufnahme mit den Hebammen steht WhatsApp seit 25.5.2018 nicht mehr zur Verfügung, da dieses nicht dem EU-DSGVO entspricht. Sie können uns ausschließlich telefonisch, per SMS oder über den kostenlosen Messenger SIGNAL erreichen. Diese Alternativen entsprechen der EU-DSGVO.
Sollten sie selbst die Hebamme über WhatsApp kontaktieren, setzen wir ihr Einverständnis zur Nutzung dieses Messenger voraus. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir keinerlei Einfluss auf den Verbleib der gesendeten Daten haben.
Widerrufsrecht
Ich bin jederzeit berechtigt, mit Wirkung für die Zukunft diese Einwilligungserklärung zu widerrufen.
Im Falle des Widerrufs ist der Widerruf zu richten an:
Hebammenpraxis Babyexpress Reinert & Partnerinnen
Wilhelm-Heinrich-Str.33, 66564 Ottweiler
Im Falle des Widerrufs werden meine Daten nach Ablauf gesetzlicher Fristen und, falls solche nicht mehr zu beachten sind, mit dem Zugang der Willenserklärung an die oben genannte Verantwortliche gelöscht. Diese wird meinen Widerruf an die in der Datenschutzerklärung genannten Dritten weiterleiten, die ihrerseits dann meine Daten löschen.
Die „Informationen zum Datenschutz“ habe ich gelesen und verstanden.
Informationen zur EU-DSGVO
Liebe (werdende) Eltern,,
der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist uns wichtig. Nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind wir verpflichtet, Sie darüber zu informieren, zu welchem Zweck Ihre Daten erhoben, gespeichert oder weitergeleitet werden. Der Information können Sie auch entnehmen, welche Rechte Sie in Bezug auf den Datenschutz haben.
Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist:
Hebammenpraxis Babyexpress Reinert & Partnerinnen
Wilhelm-Heinrich-Str.33, 66564 Ottweiler
Tel.: 06824-709970
Sie erreichen die zuständige Datenschutzbeauftragte unter:
Silke Lutz
Bachstr. 25, 66424 Homburg
0174-3439875
Zweck der Datenverarbeitung
Die Datenverarbeitung erfolgt aufgrund gesetzlicher Vorgaben, um den Behandlungsvertrag zwischen Ihnen und Ihrer Hebamme und die damit verbundenen Pflichten zu erfüllen.
Hierzu verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten, insbesondere Ihre Gesundheitsdaten. Dazu zählen Anamnesen, Diagnosen, Therapievorschläge und Befunde, die wir erheben. Zu diesen Zwecken können uns auch andere Kooperationspartner, wie Hebammen, Ärzte oder Kliniken, bei denen Sie in Behandlung sind, Daten zur Verfügung stellen (z.B. in Arztbriefen).
Die Erhebung von Gesundheitsdaten ist Voraussetzung für Ihre Behandlung. Werden die notwendigen Informationen nicht bereitgestellt, kann eine sorgfältige Behandlung nicht erfolgen.
Empfänger Ihrer Daten
Wir übermitteln Ihre personenbezogenen Daten nur dann an Dritte, wenn dies gesetzlich erlaubt ist oder Sie eingewilligt haben.
Empfänger Ihrer personenbezogenen Daten können vor allem Hebammen, mitbehandelnde Ärzte, betreuende Kliniken, Krankenkassen und Abrechnungsstellen sein.
Die Übermittlung erfolgt zum Zwecke der Abrechnung der bei Ihnen erbrachten Leistungen, zur Klärung von medizinischen und sich aus Ihrem Versicherungsverhältnis ergebenden Fragen und im Vertretungsfall. Im Einzelfall erfolgt die Übermittlung von Daten an weitere berechtigte Empfänger.
Speicherung Ihrer Daten
Wir bewahren Ihre personenbezogenen Daten nur solange auf, wie dies für die Durchführung der Behandlung erforderlich ist.
Aufgrund gesetzlicher Vorgaben aus § 630 f Abs. 3 BGB sind wir dazu verpflichtet, diese Daten mindestens 10 Jahre nach nach Abschluss der Betreuung aufzubewahren. Des Weiteren können sich aus anderen Vorschriften längere Aufbewahrungsfristen ergeben, zum Beispiel aus der (Berufsordnung der Länder).
Nutzung Kommunikationsplattformen
Kursbestätigungen und kursbezogene Informationen erhalten sie per Email
Sie erklären sich damit einverstanden, dass bei Teilnahme an einem Online-Kurs oder einer Videotelefonie –als Ersatz für Termine in der Hebammenpraxis oder Hausbesuch- die dafür notwendige Datenübermittlung erfolgt. Im Falle eines Online-Kurses erklären Sie sich mit der Zuschaltung der anderen Kursteilnehmer einverstanden.
Im Falle einer Ablehnung können Sie dieses Angebot nicht nutzen und werden uns dies umgehend mitteilen.
Zur Kontaktaufnahme mit den Hebammen steht WhatsApp seit 25.5.2018 nicht mehr zur Verfügung, da dieses nicht dem EU-DSGVO entspricht. Sie können uns ausschließlich telefonisch, per SMS oder über den kostenlosen Messenger SIGNAL erreichen. Diese Alternativen entsprechen der EU-DSGVO.
Sollten sie selbst die Hebamme über WhatsApp kontaktieren, setzen wir ihr Einverständnis zur Nutzung dieses Messenger voraus. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir keinerlei Einfluss auf den Verbleib der gesendeten Daten haben.
Ihre Rechte
Sie haben das Recht, über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten Auskunft zu erhalten. Auch können Sie die Berichtigung unrichtiger Daten verlangen.
Darüber hinaus steht Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen das Recht auf Löschung von Daten, das Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit zu.
Die Verarbeitung Ihrer Daten erfolgt auf Basis von gesetzlichen Regelungen. Nur in Ausnahmefällen benötigen wir Ihr Einverständnis. In diesen Fällen haben Sie das Recht, die Einwilligung für die zukünftige Verarbeitung zu widerrufen.
Sie haben ferner das Recht, sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde für den Datenschutz zu beschweren, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt.
Die Anschrift der für uns zuständigen Aufsichtsbehörde lautet:
Landesbeauftragte/r für Informations- und Datenfreiheit
Frau Grethel/ Herr Zart
Postfach 102631
66026 Saarbrücken
Rechtliche Grundlagen
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten ist Artikel 9 Absatz 2 lit. h) DSGVO in Verbindung mit Paragraf 22 Absatz 1 Nr. 1 lit. b) Bundesdatenschutzgesetz.
Sollten Sie Fragen haben, können Sie sich gern an uns wenden.
Behandlungsvertrag über Hebammenhilfe und Geburtshilfe
Zwischen
Hebammenpraxis Babyexpress Reinert und Partnerinnen, Wilhelm-Heinrich-Str. 33, 66564 Ottweiler
(nachfolgend Hebamme genannt)
und
der unterzeichnenden Patientin, dokumentiert über das System Hebamio (nachfolgend Leistungsempfängerin genannt)
Ja, ich nehme die Dienste der freiberuflichen Hebamme in Anspruch und beziehe von ihr die erforderlichen Hebammenleistungen. Die Leistungen erfolgen auf Grundlage des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach §134a SGB V, der zwischen den Berufsverbänden der Hebammen und dem GKV-Spitzenverband geschlossen wurde. Die Hebammen sind eigenverantwortlich, im eigenen Namen und auf eigene Rechnung tätig.
Folgende Leistungen sind Bestandteil dieser Vereinbarung:
Schwangerschaft und Wochenbett:
Geburtshilfe
Die Rufbereitschaft für die Geburtsbegleitung beginnt acht Wochen vor dem errechneten Termin und endet mit der Geburt.
Kann die Hebamme aus wichtigem Grund (z.B. Vorgabe des GKV 1:2 Betreuung) die Hilfeleistung nicht erbringen, ist sie berechtigt eine andere Hebamme hinzuzuziehen und die Betreuung der Leistungsempfängerin in deren Hände zu legen. Ebenso sorgt die Hebamme für eine angemessene Wochenbettbetreuung und wird, wenn sie diese nicht selbst erbringen kann den Kontakt zu einer Kollegin herstellen.
Wahlleistungen/Privatrechnungen:
Private Rechnungen der Hebamme an Selbstzahlerinnen sind innerhalb der gesetzlichen Frist von 30 Tagen zu zahlen, unabhängig von der Erstattungsdauer durch die Krankenkasse oder die Beihilfestelle (§ 286 Abs. 3 BGB). Hinweis: Die zahlreichen Tarife der privaten Krankenversicherungen unterscheiden sich beim Leistungsumfang und der Höhe der Hebammenhilfe erheblich. Die Hebamme hat keinerlei Kenntnis über den Inhalt der verschiedenen Versicherungstarife. Die Gebühren entsprechen der gültigen Hebammen-Privatgebührenordnung. Die Leistungsempfängerin ist zur fristgerechten Zahlung verpflichtet, unabhängig von der Erstattung ihrer Krankenversicherung bzw. der Beihilfe.
Falls die Inanspruchnahme der Hebamme nach Art, Häufigkeit, Umfang und zeitlicher Einordnung die umschriebenen Leistungen des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe übersteigt, erklärt sich die Leistungsempfängerin bereit, die Kosten hierfür zu übernehmen (dies gilt auch, wenn Leistungen bereits durch eine andere Hebamme erschöpfend abgerechnet wurden). Gleiches gilt für außerordentlich anfallende Wegegelder, sofern diese nicht von der Krankenkasse der Leistungsempfängerin übernommen werden. Die Hebamme erstellt für diese Leistungen eine Privatrechnung.
Bei Kassenversicherten, bei denen keine gültige Mitgliedschaft bei der angegebenen Krankenkasse besteht, werden die Hebammenleistungen ebenfalls privat in Rechnung gestellt.
Dies gilt auch für individuelle Leistungen, die grundsätzlich nicht durch die Kostenträger erstattet werden.
Folgende individuellen Leistungen können auf Wunsch von der Hebamme erbracht werden:
Die aktuellen Preise können jederzeit in der Praxis eingesehen werden und werden bei Bedarf auch gerne per Mail zugesandt.
Haftung
Jede Hebamme haftet eigenständig für Leistungen der Hebammenhilfe im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Für die Tätigkeit jeder Hebamme im Rahmen dieses Vertrages besteht eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer angemessenen Deckungssumme. Sofern eine Ärztin/ein Arzt hinzugezogen wird, entsteht zu dieser/zu diesem ein eigenständiges Vertragsverhältnis. Die Hebamme haftet nicht für die ärztlichen und ärztlich veranlassten Leistungen. Die Hebamme haftet ebenfalls nicht für die Leistungen und die Organisation der Marienhausklinik St. Josef Kohlhof.
Datenschutz und Schweigepflicht
Im Rahmen dieser Dienstleistung werden personenbezogene Daten der Leistungsempfängerin wie auch der (geborenen/ungeborenen) Kinder von der Hebamme als verantwortliche Stelle erhoben, verarbeitet und genutzt. Neben Angaben zur Person und Versicherungsdaten gehören hierzu insbesondere die für die Behandlung notwendigen medizinischen Befunde. Ein Umgang mit diesen Daten erfolgt stets unter Beachtung der jeweiligen datenschutzrechtlichen Regelungen. (siehe auch Infoblatt DSGVO und zugehörige Einverständniserklärung)
Eine Weitergabe der jeweils notwendigen Daten erfolgt lediglich
Mit der Weitergabe meiner Daten (wie oben beschrieben) erkläre ich mich durch die Unterzeichnung des Behandlungsvertrags ausdrücklich einverstanden.
Für die Abrechnung über eine Abrechnungsstelle erhalte ich noch eine gesonderte Vereinbarung.
Kündigung des Vertrages
Eine Kündigung des Vertrages ist jederzeit möglich, sie bedarf der Schriftform.
Die Hebamme behält sich vor den Vertrag aus besonderen Gründen fristlos zu kündigen. Dies können Unzuverlässigkeit der Leistungsempfängerin (erscheint mehrmals nicht zu einem Termin ohne Absage oder triftigen Grund) sein oder wenn eine vertrauensvolle Zusammenarbeit nicht oder nicht mehr gegeben ist. In diesem Falle bietet die Hebamme der Leistungsempfängerin ein klärendes Gespräch an, sollte das Angebot nicht wahrgenommen oder gewünscht sein, endet der Vertrag. Dies bedarf ebenfalls der Schriftform durch die Hebamme.
Einwilligungserklärung zur Übermittlung Personen- und Behandlungsbezogener Daten durch die Hebmme an eine Abrechnungsstelle
Die Leistungsempfängerin stimmt mit ihrer Unterschrift ausdrücklich der Datenweitergabe der erforderlichen Daten (wie z.B. Name, Anschrift, Geburtsdatum, Leistungsangaben, Versichertendaten) an eine Abrechnungsstelle zum Zwecke der Abrechnung zu.
Die möglichen Abrechnungsstellen sind Hebrech/ Severins, AZH, hebset, KDfH
Diese Abrechnungsstellen verarbeiten die übermittelten Daten zum Zweck der Abrechnung der erbrachten Leistungen gegenüber dem Kostenträger/ der Selbstzahlerin nach geltenden Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie nach den jeweils geltenden Vorschriften der Datenschutzgesetze des Bundes und der Länder.
Sonstige Regelungen
□ Schwangerschaftsbetreuung und Geburtsbegleitung,
NS extern von _____________________________________
□ Schwangerschaftsbetreuung, Geburtsbegleitung und Wochenbettbetreuung
□ Schwangerschafts- und Wochenbettbetreuung mit einer Partnerin des Teams
vereinbart, wegen Wohnortnähe oder persönlicher Bekanntschaft
Name der Hebamme ________________________________
□ nur Wochenbettbetreuung
□ nur Kursteilnahme
Teilnahme am Geburtsvorbereitungskurs
Die Hebammenpraxis Babyexpress bietet in regelmäßigen Abständen Geburtsvorbereitungskurse an.
Die Kurse umfassen die Themen: 1.Schwangerschaftsbeschwerden, Mutterpass, Wehen, Atmung (Atemübungen), 2.Geburtsphasen, Schmerzmittel, 3. Wochenbett, 4.Stillen und Säuglingsernährung.
Es werden Präsenzkurse und bei Bedarf Onlinekurse angeboten. Es sind abgeschlossene Kurse, die im Vorfeld einer verbindlichen Anmeldung bedürfen. Der Kurs findet an 4 Terminen statt und die Dauer beträgt jeweils 2-2,5 Std je Termin. bei Zusatzkursen kann die Anzahl der Termine und Stunden davon abweichen. Die Anwesenheit des Partners ist zu den Themen Geburt, Wochenbett, Stillen und Säuglingsernährung (2.,3. und 4. Kursstunde) ausdrücklich erwünscht.
Bei Bedarf werden Zusatzkurse angeboten um ggf. vermehrte Kursplatzanfragen bedienen zu können. In diesem Fall werden die Kurstermine individuell geplant und weicht i.d.R. vom normalen Terminkonzept ab.
Die Kursgebühren werden von der gesetzlichen Krankenkasse der Leistungsempfängerin übernommen und direkt mit ihr abgerechnet. Bei Privatversicherten wird die von der Abrechnungsstelle erstellte Rechnung an die Leistungsempfängerin versandt und muss von ihr bei der Krankenkasse eingereicht werden. Unabhängig von der Art der Krankenversicherung können versäumte Stunden nicht nachgeholt werden. Da die Kursstunden aufeinander aufbauen, ist es der Hebamme nicht möglich, den freien Platz anderweitig zu besetzen. Daher müssen die Kosten bei Nichterscheinen von der Leistungsempfängerin selbst getragen werden. Die Rechnungsstellung erfolgt über die Abrechnungsstelle in Form einer Privatrechnung mit dem 1,0-fachen Satz. Einzig akzeptierte Entschuldigung ist die stationäre Behandlung!
Wir erheben eine Partnergebühr von 60,00 €, unabhängig von der Anzahl der teilgenommenen Stunden. Die Abrechnung erfolgt nach Beendigung des Kurses über die PVS. Die Rechnung kann bei der Krankenkasse eingereicht werden, wird jedoch nicht von allen Kassen erstattet.
Die unverbindliche Kursanmeldung kann bei jeder Kollegin oder bei der Praxiskoordinatorin erfolgen. Sollten mehr Anmeldungen eingehen als Kursplätze vorhanden sind, entscheidet das Anmeldedatum über die Kursteilnahme, nicht der Entbindungstermin. Die Anmeldung wird per Email bestätigt, sobald die genauen Kurstermine feststehen. Danach muss von der Leistungsempfängerin die verbindliche Anmeldung per Email bestätigt werden. Damit sind automatisch die vertraglichen Bedingungen anerkannt.
Eine ordentliche Abmeldung ist bis maximal zwei Wochen vor Kursbeginn möglich und bedarf der Schriftform (Email oder postalisch). Auch die ordentliche Abmeldung wird per E-Mail bestätigt.
Infoblatt über die Teilnahme Rückbildungskurs
Die Hebammenpraxis Babyexpress bietet in regelmäßigen Abständen Rückbildungskurse an.
Die Kurse umfassen: Stärkung und Stabilisierung des Beckenbodens, des unteren Rücken und des Bauches, leichtes Konditionstraining und Stärkung der Körpermitte
Es werden Präsenzkurse und bei Bedarf Onlinekurse angeboten. Es sind abgschlossene Kurse, die im Vorfeld einer verbindlichen Anmeldung bedürfen. Der Kurs findet an 8 Terminen statt und die Dauer beträgt jeweils 75 min. je Termin. Die Babys sind im Mittwoch und im Freitag Kurs herzlich willkommen.
Die Kursgebühren werden von der gesetzlichen Krankenkasse der Leistungsempfängerin übernommen und direkt mit ihr abgerechnet. Bei Privatversicherten wird die von der Abrechnungsstelle erstellte Rechnung an die Leistungsempfängerin versandt und muss von ihr bei der Krankenkasse eingereicht werden. Unabhängig von der Art der Krankenversicherung können versäumte Stunden nicht nachgeholt werden. Da die Kursstunden aufeinander aufbauen, ist es der Hebamme nicht möglich, den freien Platz anderweitig zu besetzen.
Online Kurs:
Die Kosten bei Nichterscheinen müssen von der Leistungsempfängerin selbst getragen werden. Die Rechnungserstellung erfolgt über die Abrechnungsstelle in Form einer Privatrechnung mit 10 Euro pro Kursstunde. Einzig akzeptierte Entschuldigung ist die stationäre Behandlung oder ein ärztliches Attest, sofern die Leistungsempfängerin erkrankt ist.
Präsenzkurs:
Bei einem Präsenzkurs, wird von jeder Teilnehmerin, eine Kaution in Höhe von 80 Euro erhoben. Die Kaution wird in der ersten Stunde in bar an die Kursleitung bezahlt.
Für jede Stunde die, wie oben bei Online Kurs aufgeführt ist, nicht wahrgenommen wird, werden von der Kursleitung 10 Euro von der Kaution, als Verdienstausgleich, einbehalten.
Die Kaution, mit oder ohne Abzüge, wird in der letzten Stunde an die Kursteilnehmerin zurückbezahlt.
Die verbindliche Kursanmeldung kann bei jeder Kollegin, Susanne Senz oder bei der Praxiskoordinatorin Manuela Baum erfolgen. Sollten mehr Anmeldungen eingehen als Kursplätze vorhanden sind, entscheidet das Anmeldedatum über die Kursteilnahme. Die verbindliche Anmeldung wird per e-mail bestätigt.
Eine ordentliche Abmeldung ist bis maximal eine Wochen vor Kursbeginn möglich und bedarf der Schriftform (Email oder postalisch). Auch die ordentliche Abmeldung wird per E-Mail bestätigt.
Wir hoffen alle notwendigen Informationen zur Verfügung gestellt zu haben und freuen uns auf die Anmeldung.
Mit dem Inhalt dieser Vereinbarung und den allgemeinen Vertragsbedingungen der Hebamme bin ich ausdrücklich einverstanden. Die allgemeinen Vertragsbedingungen der Hebamme gelten bereits durch die Anerkennung der AGBs als vereinbart. Mit meiner Unterschrift bestätige ich diese Anerkennung. Sind einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen des Vertrages. Änderungen dieser Vereinbarungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
Consumers are entitled to a right of withdrawal under the following conditions: A consumer is any natural person who concludes a legal transaction for purposes that cannot be predominantly attributed to either their commercial or independent professional activity. The midwife/midwifery practice points out the following to the participant: You have the right to cancel this contract within 14 days without giving reasons. The cancellation period is 14 days from the day the contract is concluded. In order to exercise your right of withdrawal, you must inform the midwife of your decision to withdraw from this contract by means of a clear statement (e.g. a letter sent by post or by email). In order to meet the cancellation period, it is sufficient that you send the notification of your exercise of the right of cancellation before the cancellation period expires.
Consequences of revocation
The midwife/midwifery practice must repay all payments received from the participant immediately, but at the latest within 14 days from the day on which notification of the revocation was received. If the participant has requested that the service begin during the cancellation period, she must pay the midwifery practice an appropriate amount that corresponds to the proportion of the service used up to that point.